Der allgemein gültige Terminus „Entwicklungshilfe“ verzeichnet seine Wurzeln im Jahre 1961, in welchem er zum ersten Mal erwähnt wurde, als genau genommen die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 30. September 1961 mit Sitz in Paris, Frankreich, gegründet wurde. Ihre Aufgabe bestand zur damaligen Zeit darin, die allgemeine Entwicklungshilfe im internationalen Sinne zu gestalten, zu koordinieren und diese untereinander, d.h. im Hinblick auf die unterschiedlichsten Staaten, besser abzustimmen, anzupassen und auszurichten.

Unterzieht man die Art der Entwicklungshilfe zur damaligen Zeit einer näheren und präziseren Betrachtung, so wird deutlich, dass diese vor allem dadurch charakterisiert war, Hilfe in Form von Krediten anzubieten. Dies bedeutet, dass Kredite an jene Kolonien vergeben wurden, die in die Unabhängigkeit entlassen wurden – dies mit der Hoffnung, diese Kolonien würden in naher Zukunft eine ähnliche wirtschaftliche Leistung und Dynamik entwickeln bzw. verzeichnen wie beispielsweise der sogenannte Marshallplan in Europa nach Ende des Zweiten Weltkrieges.

Die Gründung der Organisation für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung führte dazu, dass Entwicklungsministerien in einer Vielzahl von Ländern ins Leben gerufen wurden. Genau genommen war es eine Welle von in die Unabhängigkeit entlassenen afrikanischen Staaten, die als der eigentliche Auslöser für die Gründung der Organisation für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung gilt. Ein umfassender Finanzierungsplan inkl. Finanz-Tipps musste dafür aufgestellt werden – nur so war es möglich, den Bedarf der betreffenden Entwicklungshilfe abschätzen zu können.

Bei Betrachtung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) wird deutlich, dass diese in zwei Teilbereiche, nämlich die Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit und die Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit unterteilt werden kann. Diesen beiden Bereichen wollen wir uns an folgend nun im Detail widmen:

  • Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit: Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass reiche Industrieländer regelmäßige Zahlungen in einer bestimmten vereinbarten Höhe an überstaatliche Zusammenschlüsse, Institutionen sowie Organisationen, welche genau genommen für die sorgfältige Verwaltung dieser Gelder verantwortlich sind, leisten. Es handelt sich dabei um jene Gelder, die im Rahmen von unterschiedlichen entwicklungspolitischen Programmen an arme und bedürftige Entwicklungsländer ausbezahlt werden. Beispiele für multilaterale Geldgeber sind u.a. die Weltbank-Gruppe, das UN-Umweltprogramm (UNEP), das UN-Welternährungsprogramm (WFP), die Weltgesundheitsorganisation, der Global Fund to Fight AIDS sowie viele weitere.
  • Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit: Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bieten Industrieländer ihren Partnerländern ihre umfassende Unterstützung und Hilfe in Form von finanzieller, technischer und personeller Zusammenarbeit an. Was die Verwaltung dieser Unterstützung betrifft, so sei festgehalten, dass diese durch sogenannte bilaterale Abkommen zwischen dem jeweiligen Geber- und Empfängerland geregelt wird. Dabei stellt das Development Assistance Committee der OECD (DAC) das insgesamt wichtigste Gremium aller bilateralen Geber dar.